Stand: April 2026

Diese AGB regeln die Vertragsbeziehung zwischen der VidiScope GmbH, Römerstr. 27, 89250 Senden (im Folgenden „VidiReserve") und gewerblichen Anbietern, die die Plattform VidiReserve zur Vermarktung und Verwaltung von Reservierungen, Veranstaltungen und Gästekommunikation nutzen (im Folgenden „Restaurant-Partner" oder „Partner").

§ 1 Geltungsbereich, Vertragsparteien

(1) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

(2) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Restaurant-Partners werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, VidiReserve hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn VidiReserve in Kenntnis abweichender Bedingungen des Partners die Leistungen vorbehaltlos erbringt.

(3) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf.

(4) Vertragssprachen sind Deutsch und Englisch. Bei Widersprüchen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

§ 2 Leistungsgegenstand

(1) VidiReserve betreibt eine Plattform, über die Restaurant-Partner ihr gastronomisches Angebot präsentieren, Reservierungen entgegennehmen, Veranstaltungen anbieten und mit Gästen interagieren können.

(2) Die konkret von VidiReserve geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem gewählten Tarif (siehe § 8) und der jeweiligen Funktionsbeschreibung auf der Plattform. Hierzu zählen je nach Tarif insbesondere:

  • Bereitstellung eines öffentlich sichtbaren Restaurant-Profils,
  • digitales Reservierungssystem (Tisch- und Zeitfenster-Verwaltung),
  • Gästemanagement (Gästedaten, Notizen, Präferenzen),
  • Veranstaltungs- und Gruppenbuchungen,
  • Anbindung an Drittsysteme (z. B. Kassensysteme, soweit verfügbar),
  • Auswertungen und Berichte,
  • Support per E-Mail.

(3) VidiReserve kann den Leistungsumfang weiterentwickeln, einzelne Funktionen anpassen oder einstellen, soweit die wesentlichen vertraglichen Hauptleistungen erhalten bleiben. Wesentliche Änderungen werden dem Partner mit angemessener Vorankündigung mitgeteilt.

(4) Eine bestimmte Verfügbarkeit der Plattform wird, soweit nicht im jeweiligen Tarif ausdrücklich anders vereinbart, nicht geschuldet. VidiReserve bemüht sich um eine durchschnittliche Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel, jeweils gemessen außerhalb angekündigter Wartungsfenster.

(5) VidiReserve ist nicht Vertragspartner für die zwischen Restaurant-Partner und Gast geschlossenen Bewirtungs- oder Veranstaltungsverträge. VidiReserve vermittelt diese Verträge ausschließlich technisch.

§ 3 Vertragsschluss, Registrierung des Partners

(1) Mit Absenden des Registrierungsformulars gibt der Partner ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Plattform-Nutzungsvertrages ab. Der Vertrag kommt mit der Freischaltung des Partner-Accounts durch VidiReserve zustande.

(2) VidiReserve behält sich vor, Registrierungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn Zweifel an den Angaben bestehen, die wirtschaftliche Zuverlässigkeit nicht dargelegt ist oder die Anforderungen an Profil-Inhalte nicht eingehalten werden.

(3) Der Partner sichert zu, dass die im Registrierungs- und Onboarding-Prozess gemachten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind, insbesondere zu Firmierung, Anschrift, Vertretungsberechtigung, Steuernummer und Bankverbindung. Änderungen sind VidiReserve unverzüglich mitzuteilen.

(4) Die Zugangsdaten zum Partner-Account sind vertraulich zu behandeln. Der Partner ist verantwortlich für Handlungen, die unter seinem Account vorgenommen werden, soweit ihm nicht ausnahmsweise keine Verantwortung zugerechnet werden kann (z. B. nach unverzüglicher Meldung eines Datenmissbrauchs).

§ 4 Pflichten des Restaurant-Partners

(1) Der Partner ist allein verantwortlich für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der von ihm in das Profil eingestellten Informationen, insbesondere zu Adresse, Öffnungszeiten, Kapazität, Speisekarte, Preisen und Stornierungsbedingungen.

(2) Der Partner verpflichtet sich, eingehende Reservierungen zeitnah zu bearbeiten und bestätigte Reservierungen zu erfüllen. Eine Übernahme der Reservierungs-Erfüllung durch VidiReserve erfolgt nicht.

(3) Sieht der Partner Gebühren bei Nichterscheinen, Anzahlungen oder Mindestumsätze vor, sind diese im Reservierungsprozess transparent zu kommunizieren. Die rechtliche Durchsetzung solcher Forderungen obliegt ausschließlich dem Partner.

(4) Der Partner verpflichtet sich, alle für seinen Geschäftsbetrieb einschlägigen rechtlichen Vorgaben einzuhalten, insbesondere im Bereich Lebensmittelrecht, Hygiene, Allergenkennzeichnung, Preisangaben, Jugendschutz, Steuern und Sozialversicherung.

(5) Untersagt sind insbesondere:

  • die Verwendung der Plattform zu wettbewerbswidrigen Zwecken,
  • die Aufforderung an Gäste, Reservierungen außerhalb der Plattform vorzunehmen, soweit der Partner über die Plattform akquiriert wurde, sofern dies einer aktiven Leistungserbringung von VidiReserve gegenübersteht,
  • die Manipulation von Bewertungen, einschließlich der Beauftragung Dritter zur Abgabe gefälschter Bewertungen oder zum Druck auf Gäste,
  • der Versuch, die Plattform technisch zu beeinträchtigen oder Daten anderer Partner zu erlangen.

§ 5 Inhalte und Lizenzeinräumung

(1) Der Partner stellt im Rahmen der Plattform-Nutzung Inhalte ein, insbesondere Texte, Bilder, Logos, Speisekarten, Veranstaltungsbeschreibungen (im Folgenden „Partner-Inhalte").

(2) Der Partner räumt VidiReserve an sämtlichen Partner-Inhalten ein einfaches, weltweites, zeitlich auf die Vertragsdauer (zuzüglich angemessener Auslaufphasen) befristetes, übertragbares und unentgeltliches Nutzungsrecht ein, das für den Betrieb, die Bewerbung und die Weiterentwicklung der Plattform erforderlich ist. Dieses Nutzungsrecht umfasst insbesondere:

  • die öffentliche Zugänglichmachung der Inhalte über Website und App von VidiReserve,
  • die Anzeige in Suchergebnissen und Listings, einschließlich personalisierter Empfehlungen,
  • die Verwendung in Marketingmaterialien (Newsletter, Social Media, Print, Online-Werbung) im Zusammenhang mit der Bewerbung der Plattform und des Restaurant-Partners,
  • die Bearbeitung der Inhalte zum Zweck der technischen Anpassung (Format, Auflösung, Bildausschnitt für Vorschaubilder) unter Wahrung des Werkkerns,
  • die Übertragung der Nutzungsrechte an Dienstleister, die für VidiReserve tätig werden (z. B. Hosting, CDN, Marketing-Partner).

(3) Hochgeladene Bewertungs-Antworten und sonstige nutzergenerierte Inhalte des Partners unterliegen derselben Lizenz.

(4) Der Partner sichert zu, dass:

a) er Inhaber sämtlicher Rechte an den Partner-Inhalten ist oder über entsprechende, hinreichende Nutzungs- und Übertragungsrechte verfügt,

b) keine Urheber-, Leistungsschutz-, Marken- oder sonstigen Schutzrechte Dritter verletzt werden,

c) bei abgebildeten Personen die erforderlichen Einwilligungen nach § 22 KUG bzw. Art. 6 Abs. 1 DSGVO vorliegen,

d) keine wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen verletzt werden, insbesondere bei vergleichender Werbung, Preisangaben und Allergenkennzeichnung,

e) die Inhalte keine unwahren Tatsachenbehauptungen, beleidigenden, diskriminierenden oder pornographischen Inhalte enthalten.

(5) Freistellung: Der Partner stellt VidiReserve und deren Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Verletzung der Zusicherungen aus Absatz 4 gegen VidiReserve geltend gemacht werden, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung in marktüblicher Höhe. Dies gilt auch für Bußgelder, die wegen rechtswidriger Inhalte oder unzureichender Pflichtangaben des Partners gegen VidiReserve verhängt werden.

(6) VidiReserve ist berechtigt, Partner-Inhalte ohne Vorankündigung zu entfernen oder einzuschränken, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Rechtsverletzung vorliegen oder Dritte begründet Ansprüche geltend machen. Der Partner wird in solchen Fällen unverzüglich informiert.

(7) Der Partner versichert mit jedem Upload von Partner-Inhalten erneut die Einhaltung von Absatz 4. Die Zustimmung wird mit Zeitpunkt und IP-Adresse protokolliert. Diese Protokollierung dient ausschließlich der Beweissicherung.

§ 6 Datenschutz, Verantwortlichkeit

(1) Eigene Verantwortlichkeit für Reservierungs- und Gästedaten: Mit Übermittlung einer Reservierung an den Partner wird der Partner für die im Rahmen der Reservierung übermittelten personenbezogenen Daten des Gastes datenschutzrechtlich eigenverantwortlich. Beide Parteien sind insoweit eigenständige Verantwortliche im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO.

(2) Gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO: Soweit VidiReserve und Partner gemeinsam über Zwecke und Mittel der Verarbeitung von Reservierungsdaten entscheiden (insbesondere im Reservierungsablauf bis zur Übermittlung), schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung über die gemeinsame Verantwortlichkeit ab. Die Vereinbarung ist Bestandteil dieser AGB.

(3) Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO: Soweit VidiReserve im Auftrag des Partners personenbezogene Daten verarbeitet (insbesondere bei Gästemanagement-Funktionen, die der Partner zur eigenverantwortlichen Datenpflege nutzt), schließen die Parteien einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ab. Der AVV ist Bestandteil dieser AGB.

(4) Der Partner verpflichtet sich, eine eigene, den Anforderungen der DSGVO entsprechende Datenschutzerklärung vorzuhalten und die ihm über die Plattform zugehenden Gästedaten ausschließlich zu den vereinbarten Zwecken zu verwenden, insbesondere zur Durchführung der jeweiligen Reservierung und für direkte Anschlusskommunikation in deren Rahmen.

(5) Eine über den Reservierungsbezug hinausgehende Nutzung der Gästedaten, insbesondere für Marketingzwecke, bedarf einer eigenen Rechtsgrundlage des Partners (z. B. Einwilligung, die der Partner selbst einholt) und ist nicht durch die Plattform-Nutzung gedeckt.

§ 7 Bewertungen

(1) Auf der Plattform können Gäste Bewertungen zum Restaurant-Partner abgeben. Es gelten die Community-Richtlinien.

(2) Der Partner hat das Recht, einmal pro Bewertung öffentlich zu antworten. Auch Antworten unterliegen den Community-Richtlinien.

(3) Hält der Partner eine Bewertung für unzulässig, kann er diese über das Meldeformular oder per E-Mail an datenschutz@vidiscope.com beanstanden. Beanstandungen sind zu begründen, idealerweise unter Vorlage von Belegen.

(4) VidiReserve prüft Beanstandungen nach den in den Community-Richtlinien beschriebenen Verfahren. Der Partner hat keinen Anspruch auf Entfernung einer Bewertung, sondern nur auf Prüfung nach diesen Verfahren.

(5) Der Partner verpflichtet sich, Bewertungen nicht zu manipulieren, weder durch eigene Abgabe von Gefälligkeitsbewertungen noch durch Beauftragung Dritter, durch Vorteilsgewährung an Gäste für positive Bewertungen oder durch Druck auf Gäste zur Änderung oder Zurücknahme negativer Bewertungen.

§ 8 Vergütung, Zahlungsbedingungen

(1) Die Höhe und Struktur der Vergütung ergibt sich aus dem zwischen Partner und VidiReserve gewählten Tarif. Aktuelle Tarife sind unter [TARIF-URL EINFÜGEN] einsehbar oder werden im Onboarding-Prozess angegeben.

(2) Vergütungsmodelle können sein:

  • monatliche oder jährliche Grundgebühr (Abo),
  • Provision je vermittelter Reservierung oder pro Gast,
  • gemischte Modelle (Grundgebühr + Provision),
  • aufpreispflichtige Zusatzfunktionen (z. B. Premium-Platzierung, erweiterte Auswertungen).

(3) Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt:

  • Grundgebühren werden monatlich im Voraus abgerechnet.
  • Provisionen werden monatlich im Nachgang über die im Vormonat über die Plattform vermittelten und stattgefundenen Reservierungen abgerechnet.
  • Rechnungen werden elektronisch zur Verfügung gestellt.
  • Zahlungsziel: 14 Tage netto ab Rechnungsdatum.

(4) Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(5) Bei Zahlungsverzug ist VidiReserve berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen sowie nach erfolgloser Mahnung mit angemessener Frist die Plattform-Funktionen ganz oder teilweise zu sperren. Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt unberührt.

(6) Der Partner kann gegen Forderungen von VidiReserve nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.

§ 9 Vertragslaufzeit, Kündigung

(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nicht ausdrücklich eine feste Laufzeit vereinbart ist.

(2) Der Vertrag kann von beiden Seiten ordentlich mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden, sofern keine abweichende Tariflaufzeit vereinbart ist.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für VidiReserve insbesondere vor bei:

  • erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen diese AGB,
  • Manipulation von Bewertungen oder Reservierungen,
  • nachhaltigem Zahlungsverzug trotz Mahnung,
  • begründetem Verdacht auf gesetzeswidrige Geschäftspraktiken,
  • Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Partners oder dessen Ablehnung mangels Masse.

(4) Kündigungen bedürfen der Textform.

(5) Mit Wirksamwerden der Kündigung wird der Partner-Account deaktiviert. Bestehende Bewertungen bleiben sichtbar; das Restaurant-Profil wird auf inaktiv gesetzt oder gelöscht. Reservierungs- und Gästedaten werden nach gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht oder anonymisiert.

(6) Die in § 5 Abs. 2 eingeräumten Nutzungsrechte erlöschen mit Beendigung des Vertrages, soweit dies nicht der bereits erfolgten Verbreitung in Marketingmaterialien entgegensteht. Bereits versendete Marketingmaterialien (z. B. archivierte Newsletter) bleiben unberührt.

§ 10 Haftung

(1) VidiReserve haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

(2) Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Partner regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, insbesondere für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden.

(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für arglistig verschwiegene Mängel und im Rahmen ausdrücklich übernommener Garantien bleibt unberührt.

(5) Vorrang anderer Klauseln: Die Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit sie die Freistellung des Partners nach § 5 Abs. 5 betrifft; insoweit gelten die dortigen Regelungen.

(6) Die Haftung von VidiReserve für Schäden aus Datenverlust ist beschränkt auf den typischen Wiederherstellungsaufwand, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung durch den Partner eingetreten wäre.

§ 11 Geheimhaltung

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, von denen sie im Rahmen der Vertragsdurchführung Kenntnis erlangen, vertraulich zu behandeln und nicht für Zwecke außerhalb dieses Vertrages zu nutzen.

(2) Vertrauliche Informationen sind insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Tarifkonditionen im Einzelfall, Statistik- und Auswertungsdaten zum Reservierungsverhalten sowie technische Informationen über die Plattform.

(3) Die Geheimhaltungspflicht besteht über die Vertragsbeendigung hinaus für drei Jahre fort.

§ 12 Änderung dieser AGB

(1) VidiReserve ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aus triftigen Gründen erforderlich ist, etwa wegen Änderungen der Rechtslage, höchstrichterlicher Rechtsprechung, technischer Anpassungen, einer Erweiterung des Leistungsangebots oder zur Schließung von Regelungslücken.

(2) Änderungen werden dem Partner mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform angekündigt. Der Partner kann der Änderung innerhalb dieser Frist in Textform widersprechen. Im Falle des Widerspruchs ist VidiReserve berechtigt, das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen.

(3) Widerspricht der Partner nicht innerhalb der Frist und nutzt er die Plattform danach weiter, gilt dies als Zustimmung zu den geänderten Bedingungen, sofern in der Änderungsmitteilung auf diese Folge ausdrücklich hingewiesen wurde. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für Änderungen, die das Hauptleistungsverhältnis erheblich zulasten des Partners verschieben (insbesondere Vergütungsstruktur und Leistungsumfang); für solche Änderungen ist eine ausdrückliche Zustimmung erforderlich.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von VidiReserve. VidiReserve ist daneben berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Partners zu klagen.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Anlagen (separate Dokumente, Bestandteil dieser AGB):

  • Anlage 1: Vereinbarung über die gemeinsame Verantwortlichkeit (Art. 26 DSGVO)
  • Anlage 2: Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO)
  • Anlage 3: Tarifübersicht und Leistungsbeschreibung

Stand: April 2026